AGB

Allgemeine Verkaufsbedingungen (10/2024)

1. Anwendungsbereich

Die vorliegenden Allgemeinen Verkaufsbedingungen, von denen der Käufer in Kenntnis gesetzt wurde, sind auf das vertragliche Verhältnis zwischen dem Lieferanten und dem Käufer (die Vertragsparteien) anwendbar. Sie sind auf alle Verkäufe anwendbar; vorbehaltlich besonderer vertraglicher Absprachen zwischen den Vertragsparteien.

 

2. Bestellung

Die vorliegenden Allgemeinen Verkaufsbedingungen werden jeder Bestellung des Käufers zugrunde gelegt. Der Käufer akzeptiert diese vollständig und vorbehaltlos. Der Verkäufer wird nur dann verpflichtet, wenn seitens des Käufers dazu bevollmächtigte Personen auftreten. Die Produkte werden zu jenem Preis fakturiert, welcher anlässlich der Bestellung vereinbart wurde. Der vereinbarte Preis basiert auf jenen Tarifen, welche am Tag der Bestellung Gültigkeit haben oder nach besonderer vertraglicher Absprache mit dem Käufer.

 

3. Reklamation

Der Käufer ist verpflichtet, die Ware sofort bei Erhalt zu überprüfen und eventuelle Mängel unverzüglich dem Verkäufer zu melden. Eventuelle Mängel müssen innerhalb einer Frist von 72 Stunden ab Empfang der Ware dem Verkäufer gegenüber schriftlich angezeigt werden. Sollte innerhalb dieser Frist keine Anzeige eingehen, so gilt die Ware als akzeptiert.

 

4. Zahlung

Die Produktverkäufe sind innerhalb der vereinbarten Frist ohne Skonto zahlbar, außer es besteht eine vorherige ausdrückliche Vereinbarung. Jede Kompensation ist ausdrücklich ausgeschlossen. Der Verkäufer ist ab Ablauf der Zahlungsfrist bis zur gänzlichen Begleichung der Schuld berechtigt, sofort und ohne ausdrückliche Zahlungserinnerung, Verzugszinsen von 10 % in Rechnung zu stellen. Sollte der Käufer trotz Zahlungsbefehl und Mahnung seine Schuld inklusive Zinsen nicht begleichen, so wird die Gesamtheit der Forderungen des Verkäufers gegenüber dem Käufer fällig gestellt, selbst wenn auch andere Lieferungen betroffen sind. Im Falle des Zahlungsverzuges ist der Verkäufer berechtigt, alle laufenden Bestellungen an den Käufer mittels Einschreibebriefs einzustellen. Der Verkäufer behält sich das Recht vor, neben den gesetzlichen Zinsen auch Mahnspesen, administrative Kosten und Kosten im Zusammenhang mit der Rechtsverfolgung und Eintreibung der Schuld, in Rechnung zu stellen.

 

5. Force Majeure

Keine der Parteien haftet gegenüber der anderen Partei für einen Verstoß, eine Verzögerung oder eine Nichterfüllung des gesamten Auftrags oder eines Teils davon, wenn diese Nichterfüllung durch ein Ereignis verursacht wurde oder auf ein Ereignis zurückzuführen ist, das sich vernünftigerweise der Kontrolle der säumigen Partei entzieht, wobei ein solches Ereignis ein Ereignis höherer Gewalt ("Höhere Gewalt") darstellt, d. h. eine Ursache, deren Auftreten und/oder Folgen bei objektiver industrieller oder kommerzieller Betrachtungsweise nicht vermieden werden können und die außerhalb der Kontrolle der betroffenen Partei liegen.

Die andere Partei kann die Erfüllung ihrer Verpflichtungen aussetzen, soweit diese Verpflichtungen aus dem Ereignis der höheren Gewalt resultieren und bei denen eine Aussetzung wahrscheinlich ist.

Bei den folgenden Ereignissen wird davon ausgegangen, dass sie unter höhere Gewalt fallen, wobei diese Aufzählung nicht erschöpfend ist: soziale Unruhen (einschließlich Streiks oder anderer Arbeitskampfmaßnahmen, Lock-out, Go-slow, Blockade, Revolution, Aufruhr, Aufstand, zivile Unruhen usw.), wirtschaftliche, finanzielle oder handelspolitische Sanktionen (insbesondere Sanktionen oder Maßnahmen im Zusammenhang mit einem Embargo, dem Einfrieren von Vermögenswerten und wirtschaftlichen Ressourcen, Transaktionsbeschränkungen usw.), ungeplante und unerwartete Stilllegung eines Werks des Verkäufers, Handlungen oder die Verhinderung geplanter Handlungen durch einen öffentlichen oder ausländischen Feind (einschließlich terroristischer Handlungen), Invasion oder bewaffneter Konflikt, Feindseligkeiten, Krieg (ob erklärt oder nicht), Sabotage oder Piraterie, Naturereignisse (Blitzschlag, Erdbeben, Hurrikan, Feuer, Erdsenkung, Überschwemmung etc. ), Nuklearexplosion, Kontamination (radioaktiv, chemisch oder andere gefährliche Kontamination), ionisierende Strahlung, Epidemie und Pandemie (sowie Zwangsmaßnahmen, die von staatlichen Behörden insbesondere als Reaktion auf eine Epidemie oder Pandemie ergriffen werden).

Wenn der Verkäufer aufgrund des Eintretens eines Ereignisses höherer Gewalt nicht in der Lage ist, das/die Produkt(e) gemäß der Bestellung zu liefern, ist er nicht verpflichtet, sich um eine alternative Bezugsquelle zu bemühen, wenn ihm dadurch ein Gewinnverlust droht. Im Falle eines Mangels an Produkten, Transportmitteln oder Import- oder Exportbeschränkungen, die der Verkäufer nicht zu verantworten hat, ist der Verkäufer berechtigt, die Lieferungen auszusetzen, zu beschränken oder gerecht aufzuteilen sowie die Liefertermine zu ändern.

 

6. Zollbestimmungen

Die Ware wurde zu einem bevorzugten Satz besteuert; sie kann deshalb nur zu den Zwecken verwendet werden, welche in der Garantieerklärung bzw. der Gebrauchsbezeichnung gemäß Rechnung aufgeführt sind. Widerhandlungen gegen diese Vorschriften werden gemäß den Strafbestimmungen des Zollgesetzes des Bundes bestraft. Die Zollverwaltung behält sich das Recht vor, den Gebrauch der Ware zu kontrollieren.

 

7. Internationale Sanktionen

Der Käufer erklärt, dass er keine sanktionierte Person ist.

Der Käufer verpflichtet sich, die internationalen Sanktionen einzuhalten und keine Geschäfte zu tätigen, die direkt oder indirekt gegen diese Sanktionen verstoßen. Dies umfasst insbesondere den Verkauf, die Lieferung, den Export, den Reexport oder die Übertragung der vom Verkäufer erworbenen Produkte an sanktionierte Personen oder in Gebiete, die internationalen Sanktionen unterliegen.

Soweit anwendbar, richtet der Käufer Verfahren und Richtlinien ein, um die Einhaltung der internationalen Sanktionen zu gewährleisten.

Diese Erklärungen gelten bis zum Ende der vertraglichen Beziehung mit dem Verkäufer als aufrechterhalten.

Der Verkäufer behält sich das Recht vor, die Vertragsbeziehung mit dem Käufer unverzüglich auszusetzen oder zu sistieren, wenn nach seinem Ermessen die Gefahr einer Verletzung der internationalen Sanktionen besteht, ohne dass der Käufer Anspruch auf eine Entschädigung hat.

Als "internationale Sanktionen" gelten alle verbindlichen restriktiven Maßnahmen, die wirtschaftliche, finanzielle oder handelspolitische Sanktionen beinhalten (einschließlich aller Sanktionen oder Maßnahmen in Bezug auf Embargos, die Sperrung von Geldern und wirtschaftlichen Ressourcen, die Beschränkung von Transaktionen mit natürlichen oder juristischen Personen oder auf bestimmte Güter oder Gebiete), die vom Sicherheitsrat der Vereinten Nationen, von der Europäischen Union, Frankreich, der Schweiz, den Vereinigten Staaten von Amerika (einschließlich insbesondere des Amts für die Kontrolle ausländischer Vermögenswerte, welches an das Finanzministerium oder OFAC angegliedert ist, sowie des Außenministeriums) oder einer anderen zuständigen Behörde, einschließlich anderer Staaten, die befugt ist, solche Sanktionen zu erlassen, verhängt, verwaltet oder durchgesetzt werden.

Als "sanktionierte Personen" gelten Unternehmen oder Personen, die internationalen Sanktionen unterliegen oder von solchen Unternehmen oder Personen kontrolliert werden.

 

8. Datenschutz

TotalEnergies kann personenbezogene Daten ("Persönliche Daten") verarbeiten.

Der Käufer ist dafür verantwortlich, dass die uns zur Verfügung gestellten personenbezogenen Daten korrekt sind und dass die Personen, auf die sich diese personenbezogenen Daten beziehen, ordnungsgemäß über die Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten informiert wurden und dieser Verarbeitung, wenn nötig zugestimmt haben.

Für weitere Datenschutzaspekte (z. B. das Recht auf Information, Berichtigung, Löschung, Herausgabe oder Übermittlung dieser Daten) verweisen wir auf unsere Datenschutzrichtlinie unter der Überschrift Schutz personenbezogener Daten, die Bestandteil unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist und online unter folgendem Link abrufbar ist: https://totalenergies.com/privacy. Wenn Sie Fragen haben, wenden Sie sich bitte an [email protected].

 

9. Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

Der Verkäufer hat das Recht, die allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit zu ändern. Der Verkäufer informiert den Käufer in geeigneter Weise darüber. Die Änderungen gelten als angenommen, wenn sie nicht innerhalb von 30 Tagen nach ihrer Bekanntgabe schriftlich angefochten werden.

 

10. Allgemeines

Diese Allgemeinen Verkaufsbedingungen sind in französischer sowie in anderen Sprachen verfasst. Im Falle Nichtübereinstimmens, hat der französische Text Vorrang.

 

11. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Jeglicher Rechtsstreit zwischen dem Lieferanten und dem Käufer wird der ausschließlichen Gerichtsbarkeit der ordentlichen Gerichte des Kantons Genf, unter Vorbehalt der Beschwerde an das Bundesgericht. Mit Ausnahme des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf vom 11. April 1980 (Wiener Konvention), ist einzig das Schweizer Recht anwendbar.